Teilnahmebedingungen für das THE GREEN MOUNTAIN Gewinnspiel „Foodtruck“

Mit der Teilnahme an der Aktion erklären sich die Teilnehmenden mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

1. Veranstalter
Veranstalter des «The Green Mountain» Gewinnspiels „Foodtruck“(nachfolgend „Gewinnspiel“ genannt) ist die Hilcona AG, Bendererstrasse 21, 9494 Schaan, Fürstentum Liechtenstein (nachfolgend „Hilcona“ genannt).

2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die (a) mindestens 18 Jahre alt sind und (b) in Deutschland Mitarbeiter, Inhaber oder Betriebsleiter einer REWE Filiale sind oder ein entsprechendes angestellten Verhältnis mit REWE bzw. einer REWE Filiale haben.

2.2 Für die Teilnahme am Gewinnspiel müssen die Teilnehmenden im Teilnahmezeitraum gemäss Ziffer 3 eine Gewinnspielteilnahmekarte in die Gewinnspiel-Urne beim The Green Mountain Foodtruck auf der REWE Messe West bzw. der REW Messe Südwest einwerfen. Die Teilnahmekarten müssen vollständig ausgefüllt sein.

2.3 Die Teilnehmenden stimmen mit dem Einwurf der Teilnehmerkarte diesen Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung zu und versichern, dass er/sie diese Teilnahmevoraussetzungen zur Kenntnis genommen und verstanden hat sowie diesen jeweils wirksam zugestimmt hat und diese erfüllt.

2.4 Die Teilnahme ist ausschliesslich über den Einwurf der Teilnahmekarte in die Gewinnspiel-Urne vor Ort möglich.

3. Teilnahmezeitraum

Das Gewinnspiel findet im Aktionszeitraum vom 3. September 2025 bis zum 16. September 2025 im Rahmen der REWE Messen West und Südwest statt.

Der Teilnahmezeitraum endet am 16. September 2025 mit Ende der jeweiligen Messe.

4. Gewinnspiel-Ablauf

4.1 Einwurf der Teilnahmekarten

Die Gewinnspiel-Teilnahmekarten liegen am The Green Mountain Foodtruck auf den REWE Messen West und Südwest aus und werden während der Messe-Öffnungszeiten von Promotoren auf dem Messegelände verteilt. Teilnehmende füllen zur Durchführung des Gewinnspiels die Rückseite der Karte mit ihren bzw. den Filialdaten aus und werfen die vollständig ausgefüllte Karte in die Gewinnspiel-Urne beim The Green Mountain Foodtruck.

Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem Zufallsprinzip nach Abschluss des Teilnahmezeitraumes. Der oder die Gewinnerin wird innerhalb von 14 Tagen nach dem Gewinnspielzeitraum telefonisch oder persönlich in der Filiale kontaktiert.

4.2 Bei Gewinn

Es liegt im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden, dass die erforderlichen Angaben vollständig und richtig übermittelt werden. Sollte aus Gründen, die bei dem/der Gewinner/in liegen, diese/r nicht erreichbar sein, so verfällt der Gewinnanspruch innerhalb von 14 Tagen nach der Erstbenachrichtigung.

Bei Fragen oder Anmerkungen zur Aktion können sich die Teilnehmenden schriftlich per E-Mail an info@thegreenmountain.ch wenden.

5. Gewinn-Anspruch

5.1 Pro Person ist die Teilnahme am Gewinnspiel beschränkt. Eine Mehrfachteilnahme pro Filiale ist nicht möglich.

5.2 Der Gewinnanspruch muss durch die Person geltend gemacht werden, die im Namen der Filiale, die ausgelost wurde, rechtlich handeln und insbesondere den Einsatz des Foodtrucks genehmigen kann. Dies kann auch eine Person sein, die die Teilnahmekarte nicht ausgefüllt und eingeworfen hat. Ein Gewinnanspruch durch eine Person, die die vorstehende Anforderung nicht erfüllt, gilt als nicht geltend gemacht und unwirksam.

5.3 Der Gewinnanspruch verfällt weiter, wenn der Teilnehmende unvollständige oder irreführende Angaben macht. Hilcona ist nicht verpflichtet, die richtigen Daten zu recherchieren. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Daten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmenden.

5.4 Der Gewinn verfällt, wenn der/die Gewinner/in unter der von ihm/ihr angegebenen Adresse oder Telefonnummer nicht erreichbar ist oder der Gewinnanspruch nicht gemäss Ziffer 5.2 dieser Teilnahmebedingungen innerhalb von 14 Tagen nach der Gewinnspielbenachrichtigung beim Veranstalter geltend gemacht wird. In diesem Fall wird eine neue Ziehung einer Gewinnerfiliale vorgenommen.

5.5 Die Einlösung des Gewinnes hat innerhalb eines Jahres nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung zu erfolgen.

6. Gewinn

6.1 Preis

1 eintägiger The Green Mountain Foodtruck Einsatz

Verlost wird der Einsatz des The Green Mountain Foodtrucks im direkten Umfeld der Gewinner- REWE Filiale. Der Foodtruck wird für einen Zeitraum von 8 Stunden zu Ladenöffnungszeiten vor Ort Verkostungsportionen von bis zu 3 unterschiedlichen THE GREEN MOUNTAIN Produkten für die Kunden und Mitarbeiter der REWE Filiale zubereiten, die ausgelost wurde. Die Kosten für den Waren, Personal und Foodtruckeinsatz werden dabei komplett von Hilcona übernommen. Getränke sind nicht im Paket inbegriffen. Das genaue Umsetzungsdatum sowie der genaue Umsetzungsort werden vom Gewinner vorgegeben und mit einem Vorlauf von mind. 6 Wochen mit Hilcona abgestimmt, mit der Massgabe, dass der Umsetzungsort im direkten Umfeld der Filiale sein muss, im Regelfall auf dem Parkplatz. Hilcona ist berechtigt, einen Standort abzulehnen, wenn dieser in keinem örtlichen Zusammenhang mit der Gewinner-Filiale ist. Hilcona ist berechtigt, ein vorgegebenes Datum abzulehnen, insbesondere, wenn dieses mit bereits bestehenden Buchungen und/oder Verpflichtungen des Food Trucks kollidiert.

6.2 Es liegt im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden, dass die erforderlichen Angaben vollständig und richtig übermittelt werden, damit der in Ziffer 6.1 genannte Preis zugestellt bzw. umgesetzt werden kann.

6.3 Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in anderen Sachwerten und/oder dessen Tausch ist nicht möglich.

6.4 Eine Übertragung des Preises auf andere Filialen ist mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Lehnt der Veranstalter des Gewinnspiels die Zustimmung ab, findet Ziffer 5.4 dieser Teilnahmebedingungen Anwendung.

6.5 Ein/e Gewinner/in kann auf den etwaigen Gewinn verzichten.

7. Datenschutz

Personendaten der Teilnehmenden, insbesondere die Angaben, die die Teilnehmenden bei Gewinnspielteilnahme gemacht oder im weiteren Verlauf der Kommunikation angegeben haben (insbesondere Vorname, Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer), werden von Hilcona unter Beachtung der Regelungen der anwendbaren Datenschutzvorschriften zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels bearbeitet. Die Bearbeitung ist zum Zweck der Abwicklung des Gewinnspiels und der Umsetzung des Gewinns und der Erfüllung von Pflichten der Hilcona aus diesen Teilnahmebedingungen notwendig.

Sofern von den Teilnehmenden Personendaten bei der Erstellung von Foto- und Videomaterial über den Food Truck Einsatz tatsächlich bearbeitet werden, erklären diese hiermit ihre Einwilligung, dass solche Personendaten bearbeitet, insbesondere auf den Internetseiten der Hilcona oder mit dieser verbundenen Gesellschaften und/oder auf Social Media- und anderen Kommunikationskanälen veröffentlicht werden. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich. Ein Widerruf ist an tgm.gewinnspiel@cmf.de. Bitte geben Sie bei dem Widerruf an, bei welchem Gewinnspiel Sie teilgenommen haben, bestenfalls Monat und Ort, damit uns die Bearbeitung des Widerrufes und die Identifizierung der zu löschenden Daten vereinfacht wird.

8. Updates zu den Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweisen

Technische Neuerungen oder auch rechtliche Änderungen können Hilcona veranlassen, Teile der Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise zu aktualisieren, zu löschen oder zu verändern. Die Teilnehmenden werden deshalb in eigener Verantwortung gebeten, von Zeit zu Zeit die Aktionsseite zu besuchen, damit sie auf dem Laufenden bleiben. Der jeweils aktuelle Stand der Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise können dieser Seite entnommen werden. Für Rechtshandlungen, die vor der Änderung vorgenommen wurden, gelten die ursprünglichen Bedingungen fort.

9. Anwendbares Recht / Ausschluss des Rechtswegs

Es gilt das schweizerische Recht. Im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel und der Ausschüttung der Gewinne ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

10. Sonstige Regeln

Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit bzw. die Durchführbarkeit der übrigen Klauseln dadurch nicht berührt. Eine unwirksame/undurchführbare Klausel ist durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen/undurchführbaren Klauseln am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaig vorhandener Regelungslücken.

11. Haftung

Eine Haftung von Hilcona besteht ausschließlich nachfolgender Maßgabe:

Die Haftung gilt unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie. Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Produkthaftungsfällen gilt die Haftung ebenfalls unbeschränkt. Jede weitere Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.